Öffentliche Mitwirkung zu den Richtplänen Energie und Verkehr beginnt
An den Informationsveranstaltungen vom 12. und 15. Mai 2025 werden die neuen Richtpläne Energie und Verkehr der interessierten Bevölkerung vorgestellt. Bis zum 9. Juni 2025 haben Privatpersonen, Parteien und Verbände Zeit, sich dazu zu äussern.
Die Richtpläne Energie und Verkehr sind Bestandteile der zweiten Phase der Ortsplanungsrevision der Stadt Kriens. Während in der ersten Phase mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) die strategischen Grundlagen erarbeitet wurden, folgt nun die fachliche Vertiefung in zentralen Themenbereichen. Die Richtpläne bilden die Planungsgrundlage für die künftige räumliche Entwicklung in den Bereichen Energieversorgung und Mobilität. Sie dienen dazu, übergeordnete Zielsetzungen konkret zu verankern und raumbezogen zu koordinieren. Sie schaffen die Voraussetzung für die Anpassungen der Nutzungsplanung und der bestehenden Instrumente wie Bau- und Zonenreglement, Bau- und Zonenverordnung und Zonenplan.
Energierichtplan: Strom und Wärme zukunftsfähig planen
Der Energierichtplan zeigt auf, welche erneuerbaren Energiequellen lokal verfügbar sind und welche Energieträger künftig in den verschiedenen Quartieren prioritär genutzt werden sollen. Damit schafft er eine wichtige Grundlage, um den Anteil lokaler, erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Wärmeversorgung langfristig fossilfrei zu sichern. Im Zentrum steht der Anschluss grosser Teile von Kriens an den geplanten Wärmeverbund oder den bestehenden Wärmeverbund See-Energie. In Gebieten ohne Anschlussmöglichkeiten – etwa Kuonimatt, Schattenberg oder Sonnenberg – werden andere Möglichkeiten geprüft. Dabei gelten die kantonalen Vorgaben: Hochwertige Abwärme oder Erdsonden sind aufgrund der Lärmproblematiken gegenüber Luft-Wasser-Wärmepumpen zu bevorzugen.
Verkehrsrichtplan: Mobilität nachhaltig gestalten
Der Verkehrsrichtplan erfindet die Verkehrspolitik der Stadt Kriens nicht neu. Vielmehr konsolidiert er Massnahmen und Absichten aus verschieden Planungsgrundlagen, wie z. Teilrichtplan Regelwerk LuzernSüd, Bebauungspläne für den Stadtkern oder Gesamtverkehrskonzept. Dabei werden sämtliche Verkehrsträger – vom Fuss- und Veloverkehr über den öffentlichen Verkehr bis zum motorisierten Individualverkehr – gemeinsam betrachtet. Ziel ist es, mit einem gezielten Ausbau des öV-, Velo- und Fusswegnetzes eine funktionierende Mobilität und Erreichbarkeit der Stadt Kriens sicherzustellen und eine Verlagerung hin zu flächeneffizienten Verkehrsmitteln zu fördern. Dazu werden sogenannte „Push“-Massnahmen (z. B. Einschränkungen für den motorisierten Verkehr) mit „Pull“-Massnahmen (z. B. Verbesserungen im öV-Angebot) kombiniert. Was das konkret heisst, zeigen zwei Beispiele: In der Gallusstrasse ist der Platz heute sehr knapp. Das führt zu gefährlichen Situationen und belastet zudem das Kleingewerbe vor Ort. Mit einer autofreien Gestaltung – inklusive eines Teils der Hohler Gasse – soll der Bereich rund um den Dorfplatz aufgewertet und zu einer attraktiven Flanierzone umgestaltet werden. Diese Massnahme wurde bereits 2012 mit dem Bebauungsplan Dorfkern Kriens durch den Einwohnerrat festgesetzt. Ein anderes Beispiel ist die SüdAllee, eine wichtige Verbindungsstrasse mit Tempo 50 km/h. Hier sollen gezielte Massnahmen die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden verbessern und das Umfeld städtebaulich aufgewertet werden. Dabei soll das Geschwindigkeitsregime auf der übergeordneten Strasse beibehalten werden.
Bis zum 9. Juni 2025 haben Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zu den beiden Richtplänen zu äussern. Nach Abschluss der Mitwirkung werden die Rückmeldungen geprüft und die Richtpläne bei Bedarf überarbeitet. Gleichzeitig erfolgt die kantonale Vorprüfung. Erst danach befassen sich Stadtrat und Einwohnerrat mit den bereinigten Planungsinstrumenten und bereiten deren Genehmigung vor.
Weitere Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten zu den Richtplänen sind auf mitreden-kriens.ch zu finden.