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Zeitplan

Phase 1: Räumliches Entwicklungskonzept

Die erste Phase der Ortsplanungsrevision dauerte von 2022 bis 2024. In dieser Phase wurde das Räumliche Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet. Es enthält die strategischen Leitlinien für die künftige räumliche Entwicklung. Vom 11. Januar bis 04. März konnten sich alle Einwohnenden und Akteure der Politik und der Zivilgesellschaft im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung einbringen. Die Eingaben wurden im Anschluss eingehend geprüft und wo sinnvoll eingearbeitet. Am 12. Dezember 2024 wurde die finale Version des REKs vom Einwohnerrat beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen.

Phase 2: Ortsplanungsrevision

Die zweite Phase, die eigentliche Revision der Ortsplanung, startete im Herbst 2024. In dieser Phase erfolgt die planungsrechtliche Umsetzung mittels grundeigentümerverbindlicher und parzellenscharfer Instrumente (Zonenplan, Bau- und Zonenreglement, Verkehrs- und Energierichtplan). Abgeschlossen wird die Phase mit dem Beschluss des Einwohnerrats und der Inkraftsetzung durch den Regierungsrat des Kantons Luzern.

Meilensteine der Phase 2 

  • Überprüfung bestehender Planungsinstrumente und Erarbeitung neuer Entwürfe 
  • Öffentliche Mitwirkung und kantonale Vorprüfung 
    Die  Bevölkerung wird eingeladen, sich zu den Entwürfen zu äussern. Der Kanton prüft, ob die Entwürfe die rechtlichen Anforderungen erfüllen.
  • 1. Lesung Einwohnerrat 
    Die Unterlagen werden aufgrund der Eingaben aus der öffentlichen Mitwirkung und der Stellungnahme des Kantons bereinigt. Der Stadtrat verabschiedet Unterlagen zuhanden des Einwohnerrats.
  • Öffentliche Auflage 
    Die Planungsinstrumente werden öffentlich aufgelegt. Danach finden Einspracheverhandlungen und eine Überarbeitung der Planungsinstrumente statt.
  • 2. Lesung Einwohnerrat
    Der Stadtrat verabschiedet die bereinigten Unterlagen zuhanden des Einwohnerrats. Nach der Beschlussfassung im Einwohnerrat unterstehen die Planungsinstrumente dem fakultativem Referendum. 
  • Genehmigung Regierungsrat 
    Die bereinigten Planungsinstrumente müssen vom Regierungsrat genehmigt werden. Die Ortsplanungsrevision wird abgeschlossen und rechtlichen Grundlagen in Kraft gesetzt.