Gezielter Ortsbildschutz für eine qualitätsvolle Entwicklung der Stadt
Im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision werden auch Ortsbildschutzzonen überprüft und bei Bedarf angepasst. Mathias Steinmann, Gebietsdenkmalpfleger beim Kanton Luzern, erklärt im Interview, was es mit diesen Zonen auf sich hat und welche Bedeutung sie haben.
Was sind Ortsbildschutzzonen?
Schützenswerte Orts- und Quartierbilder leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Identität eines Ortes. In der Schweiz haben Gemeinden die Möglichkeit, solche Bereiche als Schutzzonen festzulegen und dafür spezifische Gestaltungsvorschriften zu erlassen. Sie dienen dem Schutz erhaltenswerter Stadt- und Siedlungsstrukturen sowie ortsbaulich bedeutender Bauten, Ensembles oder Anlagen wie Gärten und Pärke. Sie bewahren damit zentrale Elemente des Stadt- oder Quartierbildes und machen die Siedlungsgeschichte sichtbar. Gleichzeitig schaffen Ortsbildschutzzonen einen Rahmen für die qualitätsvolle gestalterische Einordnung baulicher Veränderungen. Durch frühzeitige vertiefte Analysen und sorgfältige Interessenabwägungen wird eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen. Dies kommt nicht nur der baulichen Qualität zugute, sondern stärkt auch die Rechtssicherheit für Planende.
Welche Rolle spielen Ortsbildschutzzonen bei der laufenden Ortsplanungsrevision?
Die bestehenden Ortsbildschutzzonen im Bau- und Zonenreglement der Stadt Kriens basieren auf einem Inventar der Wohnsiedlungen aus dem Jahr 1996. Seither hat sich das Ortsbild in vielen Teilen von Kriens deutlich verändert. Vor diesem Hintergrund werden die bestehenden Ortsbildschutzzonen überprüft. Anpassungen werden dort vorgenommen, wo es nötig ist. So sollen einzelne Zonen aufgehoben oder ihr Perimeter neu festgelegt werden. Zudem sollen die Ortsbildschutzzonen möglichst mit den Baugruppen des kantonalen Bauinventars in Einklang gebracht werden. Dadurch kann eine bessere fachliche und planerische Abstimmung zwischen diesen beiden Instrumenten erreicht werden.
Gibt es konkrete Beispiele für diese Veränderungen?
Zukünftig sollen nicht nur Wohnsiedlungen, sondern auch andere ortsbildprägende Zonen berücksichtigt werden. Ein Beispiel dafür ist der Bellpark im Zentrum von Kriens: Mit den drei für die Stadt bedeutenden Fabrikantenvillen soll dieser Bereich neu als Ortsbildschutzzone bezeichnet werden.
Wie wird der Schutz im neuen Bau- und Zonenreglement geregelt?
Bauliche Massnahmen in Ortsbildschutzzonen müssen sich in das bestehende Quartier- oder Strassenbild einordnen. Sie dürfen dieses weder durch ihre Grösse noch durch Proportionen, Gebäudehöhe oder Farbgebung beeinträchtigen. Zudem sind Bauvorhaben in diesen Zonen zwingend dem Fachgremium der Stadt Kriens zur Beurteilung vorzulegen. So wird eine qualitätvolle und ortsbildverträgliche bauliche Entwicklung sichergestellt.
Wie lässt sich Ortsbildschutz und Innenverdichtung vereinbaren?
Ortsbildschutzzonen stellen sicher, dass die Auswirkungen von Bauprojekten auf ihre Umgebung sorgfältig beurteilt werden und ortsbildverträgliche Lösungen entstehen. Das ist auch bei der Innenverdichtung der Fall. Dabei geht es nicht nur um eine möglichste hohe Baudichte, sondern vor allem auch darum, bestehende orts- und städtebauliche Qualitäten zu erhalten und gezielt weiterzuentwickeln. So kann langfristig eine hohe Siedlungs- und Wohnqualität gewährleistet werden. Die Erfahrung zeigt, dass bauliche Verdichtung von der Bevölkerung deutlich besser akzeptiert wird, wenn sie sich in den Bestand einordnet, sich mit der Umgebung auseinandersetzt und vorhandene Qualitäten respektiert.
Bild: zvg